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Zusammenfassung der Gemeinderatssitzung vom 10.2.2021

Beitrag vom 17.2.2021
von Friedrich Siller

Da die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 10.2.2021 nicht nur aus dem Tagesordnungspunkt 14) „Voranschlag (Haushaltsplan) 2021“ bestand, folgt hiermit die Zusammenfassung der anderen Punkte.

Das Protokoll vom 21.12.2020 wurde einstimmig genehmigt (TOP 1). Die Tagesordnungspunkte wurden teilweise bereits umgesetzt bzw. befinden sich in der Umsetzung (TOP 1.1.).

Bürgermeister Mag. Peter Schönherr berichtet kurz über die Impfstatistik (TOP 2).

Die beiden Raumordnungspunkte (TOP 3+4) wurden genehmigt.
– TOP 3) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Grundstücke 1620, 1621 und 1622 in Schaller (Manfred Müller) – Arrondierung des Flächenwidmungsplanes im Zusammenhang mit Uferverbauungsmaßnahmen an der Ruetz – 17 Ja
– TOP 4)a) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich einer Teilfläche des Gst 524/1b (Franz und Alexandra Schönherr) von Freiland in künftig Landwirtschaftliches Mischgebiet – ca. 499 m² – 16 Ja, 1 ungültig
b) Erlassung Bebauungsplan für Wohnhausbebauung lt. vorliegendem Projekt – 16 Ja, 1 ungültig

Unter TOP 5) wurde von DI Friedrich Rauch eingehend erklärt warum die Frist zur Fortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzept (ÖRK) der Gemeinde Neustift nochmal um 2 Jahre (bis April 2023) verlängert werden sollte. Bürgermeister Mag. Peter Schönherr möchte aber noch in dieser Gemeinderatsperiode ein beschlussfähiges ÖRK abgeben. Der Antrag auf Fristverlängerung wurde mit 17 Ja-Stimmen unterstützt.

Im TOP 6) ging es um die Instandhaltung und Verbesserung des Gewässerregimes der Ruetz im Bereich Kampl. Ing. Mario Höpperger vom Baubezirksamt stellt das Projekt vor (TOP 6.1.) Die Kostenschätzung liegt bei € 900.000,00. Alle Flächen wurden von einem Sachverständigen geschätzt und die Grundbesitzer haben sich bereit erklärt den Grund zu veräußern bzw. abzulösen. Auf Nachfrage ob der neue Fußweg mit einem Zaun abgesichert wird, teilt Ing. Höpperger mit, dass es derzeit keine rechtliche Grundlage gibt eine Absturzsicherung bei einem Bach zu machen, wenn alles von der Verbauung her entspricht. Es kommt zu einem einstimmigen Beschluss (16 Ja, 1 nicht teilgenommen – GR DI Daniel Illmer), dass die Gemeinde Neustift bereit ist mit dem Wasserbauamt dieses Projekt durchzuführen und die anfallenden Kosten für die Gemeinde in Höhe von € 300.000,00 (ein Drittel, der Rest entfällt auf Bund und Land) zu übernehmen (TOP 6.2.).
Unter TOP 6.3.) ging es um einen Grundsatzbeschluss, dass die Gemeinde bei diesem Projekt weitermacht – 17 Ja. Dh. es wird im Vorstand weiter verfolgt und wenn es unterschriftsreife Verträge gibt, kommen diese in den Gemeinderat.
Ing. Höpperger berichtet noch kurz, dass auf der Baustelle in Ranalt weitergearbeitet wird, aber nur wenn die eigens gebildete Lawinenkommission das OK gibt. Diese Mehrkosten fließen in das Projekt ein.

Beim TOP 7) ging es um die Zustimmung der GGAG der Grundinanspruchnahme der Gst. 403/1 für den Neubau eines Anschlusses zum Wandersteig Sonnenweg-Pfurtschell-„Milchmahd“. Es handelt sich um ca. 200 m Forstweg. Die Zustimmung sämtlicher Grundeigentümer liegt vor. Durch die Zustimmung ist der TVB berechtigt die nächsten 30 Jahre diesen Weg zu benützen. Die Zustimmung wurde mit 15 Ja, 2 nicht teilgenommen (GR Karl Pfurtscheller, GR DI Daniel Illmer) erteilt.

TOP 8) ist ein weiterer Punkt der GGAG bei dem über den Ankauf eines gebrauchten Seilkranes abgestimmt wurde – einstimmig (17 Ja). Alle drei Forstarbeiter können diesen Seilkran fahren. Die Kosten betragen € 39.000,00 und sind im Budget der GGAG vorgesehen. Jährlich werden ca. € 700,00 an Wartungs-/Überprüfungskosten anfallen. Es wird zu überlegen sein, wo der Kran untergestellt wird und im Zuge dessen auch ein Aufenthaltsraum für die Forstarbeiter geschaffen werden kann. Christian Müller ist Vorarbeiter und somit Hauptzuständiger für den Seilkran. Durch diesen Seilkran ist es möglich zu durchforsten – für diese Arbeit bekommt man keine Firma bzw. nur um sehr viel Geld.

Der Antrag von Herrn Georg Kindl auf käufliche Überlassung einer Teilfläche von 16 m² aus Gst 3606/5 (Öffentliches Gut) zur Vereinigung mit Gst .353 zur Herstellung des Naturzustandes wird einstimmig (17 Ja) bewilligt. Die Kosten sind wie üblich € 150,00/m² (TOP 9).

TOP 10) Beratung und Beschlussfassung über Zustimmung der Gemeinde zur Einräumung der Dienstbarkeit der Kanalleitungsführung auf Gste. 169/1, 188/3 (Gemeinde Neustift/TVB Stubai Tirol) zum Zwecke eines Kanalanschlusses für Gst. 176/3 (Robert Span). Hier handelt es sich um einen Grundsatzbeschluss – Details und Abschluss übernimmt dann der Gemeindevorstand: 17 Ja

Im TOP 11) ging es um den Abschluss der vorliegenden „1. Ergänzung zum Zuschussvertrag zur Verlustabdeckung vom 18.2./28.4.2016 – RegiobusStubai“ mit Verkehrsbund Tirol GesmbH. Es geht um Kosten von € 7.000,00 davon werden 50% gefördert. Somit belaufen sich die jährlichen Kosten für die Gemeinde auf ca. € 3.500,00: 17 Ja

Ebenso einstimmig (16 Ja, 1 nicht teilgenommen GR Friedl Siller) war die Auszahlung der Subvention für die Sonnenbergbahn Milders. Für die Saison 2019/2020 macht das für die Gemeinde € 6.125,00 aus. Denselben Betrag zahlt der TVB. Die Einnahmen betrugen ca. € 8.400,00 (TOP 12).

Auch bei TOP 13) ging es um eine Förderung. Die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von max. € 2.000,00 zum Fortbestand des Nahversorgers in Milders im Rahmen des Tiroler Wirtschaftsförderungsprogrammes. Die Zustimmung wurde mit 17 Ja erteilt.

TOP 15) Ausbau/Umbau der bisher für das Betreute Wohnen genutzten Räumlichkeiten in Pflegezimmer (12 Pflegezimmer zusätzlich). Dem wurde mit 17 Ja zugestimmt und der Auftrag an die TIGEWOSI übergeben (TOP 15.1.).
Über die Leistung eines Baukostenbeitrages an die Wohnbaugesellschaft Frieden und Finanzierung der Einrichtung für die Tagesbetreuung im Wohnpark Scheibe wurde im TOP 15.2.) beraten. Die monatliche Miete beträgt € 1.928,44 plus € 400,00 für 4 Autoabstellplätze. Auch dieser Beschluss war einstimmig – 17 Ja.

9 Ja - 7 Nein - 1 En ...

Voranschlag (Haushal ...