Die am 27.7.2021 öffentliche Gemeinderatssitzung fand im Feuerwehrhaus statt. Pünktlich um 19.00 Uhr eröffnet Bürgermeister Mag. Peter Schönherr die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Der TOP 8) Personalangelegenheiten findet einstimmig unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Ein weiterer Tagesordnungspunkt wird aufgenommen: Bericht über die Hochwasserschäden im Oberbergtal: Beratung und Beschlussfassung über notwendige Sofortmaßnahmen.
Bürgermeister Mag. Schönherr berichtet (TOP 1)
– dass es betreffend der Absturzsicherung entlang der Ruetz ein sehr informatives Gespräch gab. Sämtliche Strecken des Uferweges werden begangen und begutachtet.
– ob der Ausbau oder die Ableitung zur IKB des Abwasserverbandes sinnvoll ist muss noch abgeklärt werden. Für eine Entscheidung bedarf es noch genauerer Informationen.
Die Raumordnungs-Tagesordnungspunkte wurden einstimmig (17 Ja) beschlossen:
– TOP 2) Erweiterung des Gewerbegebietes in Kampl – Anpassung Grüngürtel
– TOP 3) Auflegung eines Entwurfes und Erlassung eines Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes – Kirche/Aufbahrungskapelle
Beim TOP 4) ging es um den Wettbewerblichen Dialog der Freizeitzentrum Neustift Ges.n.b.R. RA Dr. Herbert Schöpf LL.M. begleitet diesen Dialog und erklärt im Allgemeinen wie die Vergabe mittels „Wettbewerblichen Dialog“ aussieht. Hierbei gibt es ein Auswahlangebot und es kann gemeinsam eine Lösung entwickelt werden. Der Dialog kann aus vielen Runden bestehen. Danach folgt die verbindliche Phase, sprich Angebotsphase. Derzeit befindet man sich mit dem „FFZ neu“ am Ende der Dialogphase. Detaillierte Informationen über die einzelnen Projekte kann nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit dem Gemeinderat vorgestellt werden, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt. Aus diesem Grund wird die Beratung und Beschlussfassung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.
TOP 5) betraf die Gemeindegutsagrargemeinschaft:
– TOP 5.1.) Hier ging es um die Zustimmung zur Inanspruchnahme einer Teilfläche der Gp. 2400, EZ 263 zur Planung und Errichtung eines Steinschlagschutzdammes. Der Vertrag betreffend der Parkplätze ist immer noch nicht unterschrieben. Bürgermeister, Vizebürgermeister und GV Daniel Illmer weisen daraufhin, dass es hier um die Sicherheit geht und eine mündliche Zusage betreffend des Vertrages von Reinhard Klier besteht. GR Friedl Siller sieht diese Zusage in keinster Weise, da sich die Unterfertigung des Vertrages mittlerweile monatelang hinzieht. Er ist für eine Lösung Zug um Zug. GR Norbert Gleirscher sieht es ähnlich, doch Sicherheit geht vor. Weitere Zugeständnisse gibt es aber seinerseits auch nicht mehr. 16 Ja, 1 Nein (Friedl Siller).
Die restlichen Tagesordnungspunkte wurden einstimmig beschlossen:
– TOP 5.2.) Zustimmung zur Nutzung der Gp. 1479/1, EZ 261, zur Umsetzung des Steinschlagprojektes Scheibe – 17 Ja
– TOP 5.3.) Antrag der TIGAS-Erdgas Tirol GmbH um Verlegung einer Erdgasleitung zur Erschließung des Objektes Wiesenweg 18 – 17 Ja
– TOP 5.4.) Anschaffung eines Fahrzeuges – 17 Ja
Auch die Vergabe der Fremdwasser(Kanal-)Sanierungsarbeiten (TOP 6) wurde mit 17 Ja-Stimmen genehmigt. Die Firma Rohrnetzprofis werden diese Schäden beheben. Die Kosten betragen EUR 88.521,00 netto und sind finanziert.
Aufgrund eines Feuerwehreinsatzes musste EGR Robert Ribis die Sitzung verlassen.
Der Abschluss der vorliegenden Vereinbarung nach § 33 Abs 2 TROG zwischen der Gemeinde Neustift, der Gemeindegutsagrargemeinschaft und Herrn Josef Steuxner, vertreten durch seinen Bruder und Vertreter Herrn HR Dr. Hubert Steuxner wurde mit 14 Ja, 1 Enthaltung (Friedl Siller), 2 nicht teilgenommen (Robert Ribis, Daniel Illmer) beschlossen (TOP 7).
Im TOP 8) ging es um die grundbücherliche Durchführung der Vermessungsurkunde zur Straßenverbreiterung Schulweg – 15 Ja, 2 nicht teilgenommen (Hermann Stern, Robert Ribis).
TOP 9) Grundbücherliche Durchführung des Teilungsvorschlages 2 zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im dortigen Bereich – 16 Ja, 1 nicht teilgenommen (Robert Ribis)
Der TOP 10) umfasste den Beitritt zum künftigen Regionalmanagement Innsbruck-Land und damit zum Verein „LAG – Regionalmanagement Innsbruck-Land“ für die Förderperiode 2023-2027 (Ausfinanzierung bis 31.12.2030) im Rahmen der LEADER/CLLD-Bewerbung. Pro Einwohner wird EUR 1,00 in den Topf gezahlt, dh ca. EUR 5.000,00/ Jahr – 15 Ja, 2 nicht teilgenommen (Robert Ribis, Benni Steirer)
Auch die Nachnutzung der Schule (TOP 11) und hiermit die Beauftragung von Mag. Michael Beismann mit dem Projekt zur Aktivierung des Humankapitals, zur Zwischennutzung der alten Schule Neustift und zur Konzeption von deren Nachnutzung wurde einstimmig genehmigt (16 Ja, 1 nicht teilgenommen Robert Ribis). Von der Abteilung Dorferneuerung gibt es statt der erwarteten 75%igen Förderung nur mehr eine 50%ige Förderung. Derzeit handelt es sich um EUR 50.000,00 die von der Gemeinde Neustift über die Rücklage finanziert wird. GR Norbert Gleirscher weist daraufhin, dass alle Ideen eine klare Kostenschätzung haben und ausfinanziert sein müssen.
Der TOP 12) betraf die Resolutionen zur Unterstützung der Alm- und Landwirtschaft betreffend der großen Beutegreifern:
– TOP 12.1.) Gemeinde-Resolution – 16 Ja, 1 nicht teilgenommen (Robert Ribis)
– TOP 12.2.) Resolution des Präsidenten des Gemeindeverbandes und der Landwirtschaftskammer – 15 Ja, 2 nicht teilgenommen (Peter Schönherr, Robert Ribis )
Im TOP 13) ging es um den Antrag des TVB Stubai Tirol auf Ankauf des 1.OG des Stubaitalhauses von der Gemeinde. GR Friedl Siller ist gegen einen Verkauf; für ihn ist eine zur Verfügungsstellung auf Mietbasis sinnvoller. Bürgermeister Mag. Schönherr gibt zu bedenken, dass im TVB-Haus einige Investitionen anstehen. Vizebgm. Andreas Gleirscher möchte zuerst Informationen, ob im Gemeindehaus alles Platz hätte. Der Gemeinderat beauftragt einstimmig (16 Ja, 1 nicht teilgenommen Robert Ribis) den Gemeindevorstand mit dem TVB Gespräche zu führen wie nötig der Platzbedarf ist, etc.
Beim neuaufgenommenen TOP „Hochwasserschäden Oberbergtal“ berichtet Bürgermeister Schönherr, dass es 3 große Punkte gibt:
1) Es bedarf Sofortmaßnahmen durch Anrißschäden, volles Becken, etc. in Höhe von EUR 300.000,00. 1/3 nämlich EUR 100.000,00 ist von der Gemeinde zu zahlen- 16 Ja, 1 nicht teilgenommen (Robert Ribis)
2) Schäden am Straßenkörper: über den Katastrophenfond 50%ige Förderung möglich
3) Felssturz Holderloch – eine Dammschüttung ist nicht möglich; für einen Notweg laufen derzeit Gespräche mit allen Betroffenen – der Gemeinderat beauftragt den Gemeindevorstand mit den Verhandlungsgesprächen – 16 Ja, 1 nicht teilgenommen (Robert Ribis)