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Kurzzusammenfassung der Gemeinderatssitzung vom 4.8.2020

Beitrag vom 1.10.2020
von Friedrich Siller

Am 4.8.2020 fand eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt, bei der es in erster Linie um die Neubestellung des Substanzverwalters ging. Bürgermeister Mag. Peter Schönherr begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

Im TOP 2) wurde die Erkenntnis des LVwG Tirol vom 17.7.2020 (LVwG-2019/44/1466-1) präsentiert.

Danach (TOP 2.1.) erfolgte die Abberufung von Hermann Stern als Substanzverwalter – 17 Ja und DI Norbert Gleirscher als erster Stellvertreter des Substanzverwalters – 16 Ja, 1 nicht teilgenommen (DI Illmer Daniel).

Folgender Wahlvorschlag wurde eingebracht (TOP 2.2.) und wie folgt abgestimmt:
Martin Pfurtscheller 10
Mag. Peter Schönherr 1
Anita Siller 6
Somit ist Martin Pfurtscheller der neue Substanzverwalter der GGAG Neustift.

Nachfolgend kam es zur Wahl des 1. Stellvertreters des Substanzverwalters (TOP 2.3.)
Mag. Peter Schönherr 9
Anita Siller 8
Somit ist Mag. Peter Schönherr der neue 1. Stellvertreter des Substanzverwalters der GGAG Neustift.

Ob Hermann Stern die Aufwandsentschädigung für die bisher geleistete Arbeit zusteht wurde unter TOP 2.4. diskutiert. Mit einem Abstimmungsergebnis von 11 Ja, 6 Nein wird ihm die Entschädigung (lt. Gemeindebezugsgesetz von 29.4. 2019 – 7.7.2020) ausgezahlt.

In den TOP 2.5. und 2.6. ging es um die Erhebung einer Beschwerde gegen das Erkenntnis LVwG vom 17.7.2020 sowie über die Erhebung einer Individualbeschwerde an den VfGH gegen jene Bestimmung des TFLG betreffend die Ausschusswahlen. Die Abstimmung dieser beiden Tagesordnungspunkte ging mit 9 Ja, 8 Nein aus.
Die Kosten für die Beschwerde (TOP 2.5.) sollen max. € 10.000,00 ausmachen und aus den Substanzerlösen finanziert werden.

Auf Nachfrage von EGR Karin Fröhlich unter TOP 4) Anträge, Anfragen und Allfälliges wie es mit dem Verkauf der „alten Schule“ aussieht – antwortet Bürgermeister Mag. Peter Schönherr, dass die Finanzierung bis 2022 gesichert ist – bis dahin braucht es eine Entscheidung.
GR Norbert Gleirscher weist daraufhin, dass die Gemeinde nicht verabsäumen darf die Fördermittel von Land und Bund wegen der Covid19-Pandemie zu beantragen bzw. „abzuholen“.

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