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Briefwahl nutzen

Beitrag vom 22.2.2022
von Friedrich Siller

DEINE STIMME ZÄHLT!

Wem es am 27.2.2022 nicht ausgeht persönlich im Wahllokal seine Stimme abzugeben kann auch mittels Briefwahl wählen.
Schritte die dafür notwendig sind:

1) Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte bei der Gemeinde stellen:

schriftlich
bis einschließlich 23. Februar 2022 mit Identitätsnachweis
mündlich bis 25. Februar 2022, 14.00 Uhr persönlich im Gemeindeamt

Eine telefonische Beantragung der Wahlkarte ist nicht zulässig.

2) Stimmabgabe:
Die amtlichen Stimmzettel sind persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst auszufüllen. Die ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das Wahlkuvert geben und dieses in die Wahlkarte legen. WICHTIG: Die Wahlkarte ist zu unterschreiben, denn dadurch wird eidesstattliche erklärt, dass die Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt wurden. Wird diese Unterschrift vergessen ist die Stimmabgabe ungültig. Dann ist die Wahlkarte zu verschließen und an die Gemeinde zu übermitteln.

3) Übermittlung der Wahlkarte an die Gemeinde:
Dazu gibt es drei Möglichkeiten:
1) Einwurf der verschlossenen Wahlkarte so bald wie möglich in einen Briefkasten oder Aufgabe in einem Postamt; die Wahlkarte muss dabei spätestens am 25. Februar 2022 bei der Gemeinde einlangen.
2) Abgabe der verschlossenen Wahlkarte während der Amtsstunden im Gemeindeamt der Gemeinde, in der man wahlberechtigt ist, bis spätestens 25. Februar 2022, 14.00 Uhr.
3) Abgabe der verschlossenen Wahlkarte am Wahltag während der Wahlzeit im Wahllokal jener Wahlbehörde, in deren Wählerverzeichnis der Wähler eingetragen ist.
Achtung: Sobald dem Antrag auf eine Wahlkarte stattgegeben wurde gibt es nur mehr die 3 oben genannten Möglichkeiten die Stimme abzugeben. Eine Urnenwahl der Briefwähler ist nicht möglich.

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