Die am 17.12.2024 stattgefundene Gemeinderatssitzung wurde pünktlich um 19.00 Uhr eröffnet und die Beschlussfähigkeit festgestellt.
Bgm. Andreas Gleirscher berichtet, dass
– den Wasserschaden im Schulcampus die Versicherung zahlt.
– es lt. WLV mehr Verbauungen braucht, die Finanzierungen aber immer schwieriger werden.
– das Schnittgut beim Heizwerk so stark verdichtet ist, dass es zu brennen begonnen hat. (TOP 2)
Die sieben Raumordnungspunkte wurden mehrheitlich genehmigt. (TOP 3)
Die Neuerlassung der Garagen- und Stellplatzverordnung wurde einstimmig beschlossen. (TOP 4)
Substanzverwalterin Andrea Pfurtscheller-Fuchs berichtet:
– Die Holzaufarbeitung ist bis auf Kaserstatt erledigt. 200 fm Nutzholz sind noch lagernd; 1000 fm Brennholz sind verkauft. Das Konto ist mit heutigem Tag mit EUR 8.671,00 im Plus.
– Thema Tempelwaldweg: Alle Mitglieder haben nun einen Schlüssel und im Jänner soll der Vertrag unterschrieben werden. (TOP 5.1)
Die Substanzverwalterin wird einstimmig beauftragt die Zustimmungserklärung der GGAG zum Ansuchen der Nahwärme Unterberg GmbH für die Errichtung eines Biomasseheizkraftwerkes im Bereich des Gst. 2009/1 vorzubereiten. (TOP 5.2)
Mit 17 Ja-Stimmen wird der neue Pachtvertrag für die Pfiffbar beschlossen. (TOP 7)
Weiters wird die vom Ausschuss Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft ausgearbeitete Neuauflage der Verordnung betreffend den Leinenzwang für Hunde mit 17 Ja-Stimmen beschlossen. (TOP 8)
Die Festsetzung von Steuern, Abgaben und Gebühren für das Jahr 2025 sowie die Verordnung über Gebühren- und Indexanpassungen wird mehrheitlich beschlossen. (TOP 9)
Mit 17 Ja- Stimmen wird die Erlassung einer Verordnung für die Einhebung eines Erschließungsbeitrages genehmigt. (TOP 10)
Die GemeinderätInnen, 1. Vizebgm. Franz Gleirscher, GV Chrisoph Niederegger, GR Markus Müller, GR Daniel Neunhäuserer, GRin Carmen Stern, GV Peter Hofer, GRin Evelyn Auer, 2. Vizebgm. Friedrich Siller, GRin Karin Fröhlich haben nach § 35 Abs 2 TGO folgenden Antrag eingebracht:
Ausschluss des Standortes „Alte Schule Neder“ als Kinderbetreuungsstätte, insbesondere eines Kindergartens, einer Kindergrippe und eines Kinderhortes aufgrund der hohen Errichtungs- und Folgekosten (insbesondere für Verwaltung, Personal, Mittagstisch sowie Gebäudeerhaltung).
Dieser Antrag wurde mit 9 Ja, 6 Nein und 2 Enthaltungen angenommen. (TOP 13)