Am Dienstag, den 6.2.2018 fand die Informationsveranstaltung betreffend dem Örtlichen Raumordnungskonzept im Freizeitzentrum Neustift statt.
Jede Gemeinde hat nach dem Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 durch eine Verordnung ein örtliches Raumordnungskonzept (ÖRK) zu erlassen. Darin sind von Verbauung freizuhaltende Flächen als auch für verschiedene Siedlungsentwicklungen vorhandene und vorgesehene Gebiete planlich auszuweisen.
Das örtliche Raumordnungskonzept der Gemeinde Neustift läuft aus und eine Fortschreibung muss erfolgen. Bis es aber zur endgültigen Genehmigung und Kundmachung kommt sind nachfolgende Schritte notwendig:
– Erstellung eines auflagenbereiten Entwurfes
– Gemeinderatsbeschluss zur Auflage
– öffentliche Auflage des Konzeptentwurfes und Umweltberichtes (6 Wochen plus 1 Woche Stellungsnahmefrist)
– Gemeindeversammlung während der Auflage
– Sprechtag während der Auflage
– Behandlung der eingelangten Stellungnahmen
– evtl. Abänderung des Entwurfes und neuerliche Auflage
– Endbeschluss und Vorlage bei der Aufsichtsbehörde
– Genehmigung und Kundmachung
Am ersten Entwurf wird bereits gearbeitet.
Die Liste Zukunft Neustift lädt euch zu einem Gedankenaustausch ein. Wer hat Ideen, Vorstelllungen, Anregungen was im neuen ÖRK berücksichtigt werden soll, kann diese gerne an uns mailen: info@zukunft-neustift.at
Jetzt besteht noch die Möglichkeit mitzugestalten, wenn das ÖRK beschlossen ist, dann sind Änderungen fast nicht mehr möglich.