Pünktlich um 19.00 Uhr eröffnet Bürgermeister Mag. Peter Schönherr am Dienstag, 14.5.2019 die öffentliche Gemeinderatssitzung im Sitzungssaal des TVB-Hauses.
Die Protokolle der Gemeinderatssitzungen vom 11.2. und 19.3.2019 wurden einstimmig genehmigt und so war der erste Tagesordnungspunkt (TOP 1), der insgesamt 25 TOP, rasch erledigt.
Bürgermeister Mag. Peter Schönherr berichtet (TOP 2) vom Bauantrag betreffend des Felssturz in Ranalt der mit Gesamtkosten von EUR 810.000,00 brutto veranschlagt ist. Der 33%ige Anteil, den die Gemeinde Neustift auf 2 Jahre aufgeteilt zu bezahlen hat, ist leider noch nicht budgetiert. In Sachen „TIWAG – Wasserableitung“ wird der Gemeindevorstand bzw. Gemeinderat nach Vorliegen konkreter Ergebnisse von Dr. Sallinger informiert. Um bei der „Ideenfindung/Ideenkonkretisierung“ für das Freizeitzentrum Neustift nicht in utopische Höhen zu geraten, gibt es seitens der Gemeinde eine Kostenobergrenze von EUR 12-15 Mio. netto.
Die Raumordnungs-Tagesordnungspunkte (3-8) wurden zwar nicht alle einstimmig, aber dennoch genehmigt.
Die unter TOP 9) beantragte Kostenbeteiligung zur Erneuerung der Gartenmauer entlang der Gp 1353/4 (Karin Galsterer) wurde mit 16 Ja und 1 nicht teilgenommen genehmigt. Die Gemeinde übernimmt die Hälfte der Gesamtkosten (EUR 9.000,00 – 10.000,00). Der Betrag wird aus dem Straßenbereich finanziert werden.
Bei den TOP 10-12) mussten durch geringfügige Änderungen bereits vorhandene Gemeinderatsbeschlüsse neu beschlossen werden. Alle drei TOP´s wurden mehrheitlich beschlossen.
Die Nutzungsvereinbarung des Sportplatzes Kampl zwischen Gemeinde Neustift und TVB Stubai, Tirol (TOP 13) wurde noch einmal für 2019 verlängert (17 Ja). Mit Fertigstellung des Schulcampus wird es dann für 2020 eine neue Nutzungsvereinbarung geben.
Im Bereich Habichtsgasse bedarf es aufgrund des Schulcampus Neu auch eine neue Verkehrsregelung (TOP 14):
a) Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h
b) Halte- und Parkverbot
Der Grundsatzbeschluss für diese neue Verkehrsregelung fällt einstimmig (17 Ja) aus und kann somit an die BH zur Prüfung weitergeleitet werden.
Unter TOP 15) Gemeindegutsagrargemeinschaft wurden unter anderem Anträge vom TVB Stubai sowie Schaffung von zwei Hundefreilaufflächen beraten. Alle Unterpunkte (15.1.-15.6.) wurden einstimmig bzw. mit 1 Enthaltung oder nicht teilgenommen genehmigt.
Der Erlass einer Verordnung über das Halten von Hunden (TOP 17) wurde mit 17 Ja-Stimmen beschlossen. Der Erlass einer Verordnung betreffend den Leinenzwang für Hunde (TOP 18) wird erst bei der nächsten Gemeinderatssitzung abgestimmt, wenn die Pläne vorliegen um welche Gebiete es sich genau handelt.
Bei der Kassenbestandsaufnahme (TOP 19) am 3.4.2019 durch die BH Innsbruck war alles in Ordnung. Ebenso konnten bei der Überprüfung der Gemeindekassa (TOP 20) für das Vj 2019 keine Fehler gefunden werden. GR Martin Pfurtscheller, Obmann des Überprüfungsausschusses, berichtete dass alles passt und der Schulcampus noch nicht endabgerechnet ist.
Auch der TOP 21) Auszahlung einer einmaligen Subvention (Anschubfinanzierung) für den FC Stubai wurde mit 17 Ja-Stimmen genehmigt. Insgesamt zahlen alle 5 Stubaier Gemeinden EUR 40.000,00 (davon Neustift EUR 13.973,37). Dieser Betrag ist im Budget 2019 bereits vorgesehen.
Um den Ausbau des Breitbandes zu finanzieren (TOP 22) muss ein Kontokorrentkredit über EUR 1 Mio. (mehrfach ausnutzbar) aufgenommen werden. Mit einer Laufzeit bis 31.12.2021 wurde der Aufnahme dieses Kredites mit 17 Ja-Stimmen zugestimmt.
Mit 17 Ja wurde auch der Antrag von Herrn Wilfried Hetlinger zur Durchführung einer Bilderausstellung im Gemeindeamt (TOP 23) zugestimmt.
Ein Tagesordnungspunkt wurde am Beginn der Sitzung noch aufgenommen – Ankauf Leerverrohrung Fernheizwerk. Es wurde diskutiert welcher Preis pro Meter gezahlt werden soll, wenn die Rohre des Fernheizwerkes verwendet werden. Der Gemeinderat einigte sich auf EUR 18,00 brutto.
Unter TOP 25) Anträge, Anfragen, Allfälliges erkundigte sich EGR Karin Fröhlich ob die zwei von ihr am 19.12.2017 eingebrachten Anträge bearbeitet wurden.
1) Ich stelle den Antrag, dass die Gemeinde Neustift bis Sommer 2018, in Absprache mit dem Wasserbauamt Innsbruck, im Bereich des Uferweges Milders-Neustift, sowie Neustift-Neder durchgehend einen Holzzaun als Absturzsicherung errichtet.
Bürgermeister Mag. Peter Schönherr berichtet, dass es eine Begehung des Uferweges gegeben hat. Die Stellen wo es zu den tragischen Unfälle gekommen ist, wurden entschärft. Von einem durchgehenden Zaun wurde Abstand genommen.
2) Ich stelle den Antrag, dass die Gemeinde Neustift für künftige Wohnbauprojekte, erst dann einen Bebauungsplan erlässt, wenn sichergestellt ist, dass entsprechende verbindliche Miet- bzw. Kaufverträge zwischen dem Wohnbauträger und Neustifter Bürgern vorliegen. (Modell Götzens)
Auch dieser Antrag wurde mit der knappen Antwort erledigt: Dass es beim derzeitigen Wohnprojekt in der Scheibe über 200 Anträge von Einheimischen gibt und somit so eine Klausel nicht nötig ist.
Bei der letzten Anfrage (16.5.2917) betreffend Schulstandort Alt gab es nur lose Ideen, wie weit die nun ausgereift sind, war die zweite Frage von EGR Karin Fröhlich. Hiezu war die Antwort von Bürgermeister Mag. Peter Schönherr, dass es nun einen Vorschlag von der Dorferneuerung gibt und dieser in die „Ideenfindung“ einfließt.