Die am 27.8.2019 stattgefundene öffentliche Gemeinderatssitzung war mit 16 Tagesordnungspunkte sehr umfangreich.
Die Genehmigung der Gemeinderatsprotokolle vom 29.5. und 16.7.2019 (TOP 1) war einstimmig (17 Ja). Die Punkte beider Protokolle sind bereits erledigt oder in Umsetzung (TOP 1.1).
Im TOP 2) berichtet Bürgermeister Peter Schönherr über die Mehrforderung von Karl Metall in Höhe von EUR 400.00,00 weil die Firma länger auf der Baustelle bleiben musste. Diese Mehrforderung wird in der Höhe aber nicht halten.
Betreffend der Bodenbeschichtungen gibt es nun ein Gutachten und es wird geprüft ob die Versicherung zahlt.
Der Gemeindevorstand hatte ein Gespräch mit DI Josef Plank, von der Wildbach- und Lawinenverbauung, wo allerhand besprochen wurde.
Weiters informiert er über folgende Termine:
1.9. Vorstellung des neuen Pfarrers
20.9. 14.00 Uhr Eröffnung des Schulcampus Neustift
27.9. UNO Forstdelegation
Bei TOP 3) ging es um die Klage auf Dienstbarkeit des Geh- und Fahrweges auf Gst. 294 in EZ 257 (Gemeinde Neustift).
Zuerst wurde der Gemeinderat darüber informiert wie es zu dieser Klage kam (TOP 3a). Nach eingehender Diskussion wurde mit 16 Ja und 1 Nein-Stimme vereinbart: RA Dr. Sallinger die Genehmigung zur Prozessführung noch nicht zu geben. Stattdessen soll er sich mit dem Gegenanwalt in Verbindung setzen. Sollte die Klage zurückgezogen werden dann könne eine außergerichtliche Lösung gefunden werden. (TOP 3b)
Die Tagesordnungspunkte 4-8 wurden ohne größeren Diskussionen einstimmig beschlossen:
TOP 4) Zustimmung zur Grundinanspruchnahme zum Zwecke der Sanierung des Wanderweges „Langetal-Ranalt“ durch den TVB Stubai – 16 Ja, 1 nicht teilgenommen
TOP 5 a+b) Herstellung einer öffentlichen Wegverbindung zwischen Pinnisbrücke und Areal Alpenhof/Neustifterhof (zukünftig Explorer Hotel) – 17 Ja
TOP 6) Abschluss eines Dienstbarkeitsbestellungsvertrages mit der TIGAS-Erdgas Tirol GmbH – 16 Ja, 1 nicht teilgenommen
TOP 7, 7.1., 7.2.) Verkabelung der bestehenden 30 kV-Freileitung im Bereich „Moos“ aus sicherheitstechnischen Erwägungen für den Flugsport sowie Zustimmungserklärung und Dienstbarkeitszusicherungsvertrages – 17 Ja
TOP 8) Antrag auf Grundbenützung für die Verlegung einer Druckrohrleitung und Änderung der bestehenden Wasserfassung zur Erweiterung des bestehenden Kleinkraftwerkes des Herrn Georg Siller – 17 Ja
Die nächsten Punkte der Tagesordnung betrafen die Gemeindegutsagrargemeinschaft (TOP 9.1.-9.8.) und wurden ebenfalls einstimmig beschlossen:
TOP 9.1.) Antrag zur Verlegung einer Druckrohrleitung und eines Leerrohres von ca. 90 lfm auf Gst. 573/1 zur Erweiterung des bestehenden Kleinwasserkraftwerkes des Herrn Georg Siller – 17 Ja
TOP 9.2.) Antrag auf käufliche Überlassung einer Teilfläche von ca. 300m² aus Gst. 573/1 zum Zwecke der Erweiterung des Maschinenhauses für das Kleinwasserkraftwerk des Herrn Georg Siller (EUR 150,–/m²) – 17 Ja
TOP 9.3.) Zustimmung zur wasserrechtlichen Wiederverleihung und naturschutzrechtlichen Bewilligung für den Weiterbetrieb des bestehenden Wasserkraftwerks des Herrn Marco Ranalter am Pinnisbach – 17 Ja
TOP 9.4.) Zustimmung zur Revision des Waldwirtschaftsplanes der GGAG Neustift durch die Abt. Forstplanung beim Amt der Tiroler Landesregierung. – 17 Ja
TOP 9.5.) Zustimmung zum
a) flächengleichen Grundtausch im Bereich Falbeson im Ausmaß von ca. 702 m²
b) Übertragung eines grundbücherlichen Weiderechts zugunsten der Agrargemeinschaft Unterfalbesonalpe
16 Ja, 1 nicht teilgenommen
TOP 9.6.) Ankauf einer Spüle und eines Barverbaues für das Restaurant „Wilde Grube“ 17 Ja
TOP 9.7.) Entnahme eines Betrages in Höhe von EUR 180.000,00 aus den Substanzerlösen und Zuführung an die Gemeinde Neustift (gemäß Haushaltsvorschlag der Gemeinde Neustift für das Jahr 2019) – 16 Ja, 1 Enthaltung
TOP 9.8.) Othmar Schönherr informiert, dass es keinen Rückforderungsanspruch gem. § 86 d TFLG 1996 gibt. § 86 d betrifft nur die Entnahmen aus der Substanz in den Jahren 1998-2008. Solche Entnahmen gab es nicht und somit muss kein Antrag gestellt werden.
Unter TOP 10) wurden die Hunderegelungen für das Gemeindegebiet Neustift erlassen:
TOP 10.1.) – Erlass einer Verordnung über das Halten von Hunden – 17 Ja
TOP 10.2.) – Erlass einer Verordnung betreffend den Leinenzwang für Hunde – 17 Ja
TOP 10.3.) – Beschluss einer Hundefreilaufplatz-Ordnung – 17 Ja
TOP 10.4.) – Anschaffung von Lesegeräten für die Bergwacht zum Zwecke der Kontrolle der Hundechips – 17 Ja
Ebenso wurden die Verkehrsregelungen im Bereich Habichtsgasse, entsprechend dem Beschluss des Gemeinderates vom 16.7.2019, erlassen.
TOP 11.1.) – Erlass einer Verordnung auf 30 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung – 17 Ja
TOP 11.2.) – Erlass einer Verordnung „Halte- und Parkverbot ausgenommen für Berechtigte“ – 17 Ja
Im TOP 12) ging es um den Abschluss einer Vereinbarung mit GemNova Bildungspool gemeinnützige GmbH zur Inanspruchnahme von Leistungen der schulischen Freizeitbetreuung im Rahmen der schulischen Tagesbetreuung (TOP12.1.). Die Tagesbetreuung ist im Schulcampus noch Neuland. Man kann derzeit noch nicht genau sagen wann und wieviele Schüler davon Gebrauch machen. Der Abschluss dieser Vereinbarung wird mit 17 Ja genehmigt um so flexibler den Bedarf bedienen zu können.
Die Kostenbeiträge (Elternbeiträge) für die schulische Tagesbetreuung (TOP 12.2.) betragen max. EUR 35,00/Monat plus Essen.
1-2 Tage – EUR 26,00
3-5 Tage – EUR 35,00 – 17 Ja
EUR 4,50 für das Essen – 16 Ja, 1 Nein
Die Überprüfung der Gemeindekassa für das 2. Vj. 2019 hat keine Fehler aufgezeigt. Die Kassa ist wie gewohnt sehr gut geführt. (TOP 13)
Andre Knoflach wurde einstimmig zum Brandschutzbeauftragten und Sprinklerwart für die neue Schulanlage Neustift/Kampl bestellt. (TOP 14)
Unter Anträge, Anfragen und Allfälliges (TOP 16) fragt EGR Karin Fröhlich nach warum die Werber für die Eigentumswohnungen immer noch nicht verständigt wurden. Bürgermeister Peter Schönherr verweist auf die noch fehlende rechtliche Absicherung betreffend des Vorkaufsrecht für die Gemeinde. Karin Fröhlich kann das nicht ganz nachvollziehen, denn eine kurze Mitteilung mit Hinweis auf das Vorkaufsrecht wäre sicherlich kein Problem gewesen.
Auf Nachfrage betreffend der Schlussrechnungen bzw. Abrechnung des Schulcampus erhält EGR Karin Fröhlich die Information seitens Bürgermeister Peter Schönherr wie auch GR Martin Pfurtscheller, dass 90% abgerechnet wurde. Derzeit sind wir noch im Kostenrahmen und dass aufgrund aller Beteiligten dieser Schulbau sehr gut abgewickelt wurde.